Ratgeber

Mit unserem Bettlex-Ratgeber hoffen wir vorab einige der vielen Fragen die Sie zum Thema Intensivpflege haben beantworten zu können. Wir klären Sie über die Voraussetzungen, Finanzierung sowie die Überleitung auf. Darüberhinaus geben wir Ihnen ein kleinen Einblick zu unsere geschulten Mitarbeiter.

Vom Grundsatz her können wir die Versorgung in jedem Krankheits- oder Behinderungsfall übernehmen, in dem eine examinierte Pflegefachkraft permanent anwesend sein muss.

Erforderlich ist dies z. B. bei:

  • invasiver (Trachealkanüle) oder nicht-invasiver (Maske) Beatmung

  • Absaugpflichtigkeit

  • Sauerstoffpflichtigkeit

  • Überwachung der Vitalparameter

wenn z. B. eine ununterbrochene Überwachung der lebenswichtigen Funktionen, also der Atmung und des Kreislaufs, notwendig ist.
Bei Eintreten lebensbedrohender Komplikationen, beispielweise bei Beatmungspatienten, ist unsere Pflegefachkraft immer bereit, abzusaugen und die Atemwege freizuhalten.

Die medizinische Intensivpflege zu Hause oder in der Wohngemeinschaft ist für alle intensivpflegebedürftigen Klientinnen und Klienten möglich.

Gern informieren wir Sie ausführlich über die Vorgehensweise, Durchführung und beantworten Ihre Fragen. Wir kommen auch gern zu Ihnen nach Hause.

Die medizinische Intensivpflege zu Hause oder in der Wohngemeinschaft ist für alle intensivpflegebedürftigen Klientinnen und Klienten finanzierbar. Gern informieren wir Sie ausführlich über den aktuellen Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Kosten werden in der Regel durch die Krankenkassen, Pflegekassen und der Beihilfe, sowie den Sozialhilfeträgern übernommen. Für die Versorgung der Betroffenen ist generell kein eingegrenzter Zeitraum festgelegt. Auch wird für die Intensivpflege keine bestimmte Pflegestufe benötigt. Wir stehen ihnen hilfreich zur Seite und kümmern uns um die Formalitäten.
Natürlich möchten wir, dass der Weg aus der Klinik in das eigene Heim oder die Wohngemeinschaft für jede Klientin und jeden Klienten rasch und reibungslos erfolgt. Der erste Kontakt zu unseren Klientinnen und Klienten erfolgt meist durch den Anruf eines Angehörigen oder der behandelnden stationären Einrichtung. Wir vereinbaren ein erstes, persönliches und unverbindliches Kennenlerngespräch, entweder bei Ihnen zu Hause, in der stationären Einrichtung oder in unserem Büro.
Der gesamte Überleitungsprozess wird von unserer erfahrenen Pflegedienstleitung begleitet. Sie kümmert sich um die gesamten Vorbereitungen, klärt die organisatorische Abwicklung, regelt den Transport der von uns begleitet wird und sie vermittelt dem neuen Pflegeteam in den ersten Wochen ihre Aufgaben und den hohen Qualitätsstandard. Gleichzeitig überwacht und optimiert sie die einzelnen pflegerischen Abläufe. Unsere Pflegedienstleitung bleibt immer, neben der Teamleitung vor Ort, Ihr direkter und kompetenter Ansprechpartner. Sie sichert die hohe Pflegequalität und steht Ihnen bei allen Fragen beratend zur Seite.

In der Intensivpflege dürfen ausschließlich nur examinierte Pflegekräfte oder Krankenpfleger arbeiten. Alle unsere Mitarbeiter/innen verfügen über Erfahrungen im Bereich der Beatmung und sind zusätzlich speziell zur Pflegefachkraft für die außerklinische Beatmung ausgebildet und zertifiziert (**DIGAB zertifiziert – ** Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für Außerklinische Beatmung).

Regelmäßig finden Schulungen und Fortbildungen in unseren eigenen Schulungsräumen statt. Somit sind alle Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand hinsichtlich medizinischer Technik oder Neuerungen im Gesundheitswesen. Unser hoher Qualitätsanspruch wird zusätzlich durch speziell ausgebildete Pflegeexperten der außerklinischen Beatmung gesichert, die als Fachbereichsleitung die qualitative Arbeit unserer Mitarbeiter/innen überwacht, anleitet und weiter schult.

Somit ist fortwährend eine zeitgemäße und fachlich kompetente Versorgung unsere Klientinnen und Klienten gesichert.

Häufig gestellte Fragen

Eine gewisse Vorlaufzeit ist in der Regel notwendig. Korrekterweise kann die Vorlaufzeit bis zur Übernahme eines Klienten nicht explizit definiert werden. Dies hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab, von der Region, der Verfügbarkeit von Pflegekräften, wie auch von dem Gesundheitszustand des Patienten. Manchmal kann die Zeitspanne idealerweise nur wenige Tage betragen, in anderen Fällen aber auch einigen Wochen bis hin zu drei Monaten. Diesen Punkt können wir aber gleich im ersten Gespräch konkret abklären.

Je nach Pflegestufe, übernehmen die Krankenkassen in der Regel die Kosten für ein Pflegebett. Wir stellen Ihnen gern, bis zur endgültigen Klärung mit den Kostenträgern, sofort ein Pflegebett kostenlos zur Verfügung.

Ja. Angehörige können eine Kostenerstattung erhalten, wenn sie im Rahmen der Pflegestufe mitpflegen und in der Häuslichkeit der Patientin bzw. des Patienten wohnen.

Engagierte Angehörige können sich an der täglichen Pflege und der Pflegeplanung beteiligen. Hierfür werden sie durch unsere examinierten Pflegekräfte gern angeleitet. Desweiteren können sie an den regelmäßigen Teambesprechungen, in der es um Fragen der Pflege und des Klienten geht, teilnehmen.

Unsere Pflegekräfte wohnen in der Regel in der näheren Umgebung unserer Klientinnen und Klienten. Sind somit immer schnell erreichbar und am Einsatzort.

Ein Pflegeteam besteht aus 5-6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie arbeiten in 8 oder 12 Stunden Diensten. Somit ist gewährleistet, dass immer Pflegekräfte vorhanden sind, auch im Urlaubs- oder Krankheitsfall.

Je nach ärztlicher Verordnung versorgen unsere Pflegefachkräfte unsere Klientinnen und Klienten bis zu 24 Stunden am Tag. Wir arbeiten in der 1:1 Betreuung im Schichtsystem. Wir sind bestrebt, dass immer die gleichen Pflegekräfte zu unseren Klientinnen und Klienten kommen, damit sich eine Vertrauensbasis und ein Bezug entwickeln kann. Es sollen vertraute Pflegekräfte lange erhalten bleiben, das ist uns wichtig!

Den Hauptteil der Finanzierung übernimmt die Krankenkasse. Darüber hinaus tragen die Pflegeversicherung zur Kostendeckung bei.

Wir sind Vertragspartner aller großen Ersatzkassen, der Landesverbände der Ortskrankenkassen, der Betriebskrankenkassen und der Pflegeverbände.

Die Zusammenarbeit mit den Kostenträgern erfolgt auf Grundlage von Einzelvereinbarungen gemäß SGB V und XI. Darüber hinaus kooperieren wir gemäß SGB XII mit weiteren Kostenträgern.

Alle Kosten werden vor der Übernahme abgeklärt, in der Regel fallen keine Zuzahlungen an. Sie erhalten so eine bestmögliche Kostensicherheit.

In Wohngemeinschaften ist ein Betreuungsschlüssel von den Krankenkassen vorgegeben, das heißt, dass für 3 Bewohner/innen mindestens eine examinierte Pflegefachkraft im Dienst sein muss. Zusätzliche Pflegehilfskräfte und eine Hauswirtschaftskraft sorgen für eine rundum sorglos Betreuung.

In Pflegeheimen z. B. kommen im Durchschnitt 25 Bewohner/innen auf eine Pflegekraft.

Ja, jede Bewohnerin und jeder Bewohner kann sich einrichten wie sie/er möchte. Auch wenn sie ein möbliertes Zimmer in Anspruch nehmen entstehen dadurch keine Mehrkosten.